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Urheberrecht
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Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe (lt. DEHOGA )
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche wie auch schriftliche Form bindend.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz (bzw. eine gleichwertige Unterbringung zu benennen) zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Feienwohnungen) 10%, bei Übernachtung/ Frühstück 20% des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30%, bei Vollpension 40% des Pensionspreises.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff.4 errechneten Betrag zu bezahlen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Quelle: Deutscher Hotel und Gaststättenverband e.V (DEHOGA)